Geflüchtete gleich behandeln im Finanzsektor
Ein Bankkonto zu haben ist absolut notwendig, um Zugang zu vielen Bereichen dieser Gesellschaft zu bekommen und damit an dieser teilhaben zu können. Auf diese Art erhalten Menschen etwa ihr Gehalt, staatliche Leistungen oder bezahlen ihre Miete, da Barzahlung oft nicht akzeptiert wird oder schlichtweg nicht möglich ist. Rechtlich steht allen ein Basiskonto mit Grundfunktionen zu, doch kommt es in der Realität oft darauf an, aus welchem Land die geflüchtete Person kommt. Menschen mit bestimmten Herkunftsländern werden aus nicht nachvollziehbaren Gründen mit höheren Zugangsbarrieren als andere konfrontiert. Eine Ungleichbehandlung, die Personen, die ohnehin schon tagtäglich Diskriminierungserfahrungen machen, besonders hart trifft, weil ihnen damit eine Grundlage für Teilhabe am Alltag genommen wird.
Rechtliche Lage
Das Zahlungskontengesetz besagt, dass alle Menschen und damit auch Geflüchtete, Asylsuchende und Geduldete ein Anrecht auf ein Basiskonto mit Grundfunktionen haben. Zur Eröffnung wird allerdings von den Banken argumentiert, dass laut Geldwäschegesetz ein deutsches Dokument mit Identitätsnachweis mit Lichtbild erforderlich ist. Dies bedeutet für Geflüchtete, dass entweder der amtliche Ankunftsnachweis oder der Duldungsbescheid vorgezeigt werden muss. Durch diese Regelung ist es theoretisch für alle Geflüchteten möglich, ein Konto mit den nötigen Grundfunktionen zu eröffnen, was ihnen einen erleichterten Zugang zu bedeutenden gesellschaftlichen Bereichen ermöglicht
Gleiche Regeln = Ungleicher Zugang?
Diese für alle in Deutschland lebenden Menschen gleichen Regeln werden jedoch ungleich ausgelegt. So wurde Menschen aus manchen Herkunftsländern die Eröffnung eines Kontos deutlich vereinfacht, indem es ausreichend ist, (irgend)ein Ausweisdokument ihres Herkunftslandes in Kombination mit (irgend)einem Dokument einer deutschen Behörde vorzulegen, damit ein Konto eröffnet werden kann. In den Fällen ist also – wie es das Zahlungskontogesetz regelt – zunächst kein vollständiger Identitätsnachweis in Form eines Reisepasses oder Personalausweises nötig.
Von anderen Geflüchteten, die zwar nicht dieselbe Herkunft, jedoch oft aufgrund ähnlich katastrophaler und nachvollziehbarer Gründe ihr Land verlassen haben und flüchten mussten, wird hingegen mit der Begründung, dass die vorgelegten Dokumente laut des Geldwäschegesetzes nicht ausreichend sind, die Kontoeröffnung erschwert oder gar zunächst verweigert. In solchen Fällen bleibt nur der lange Weg über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, welche die Ablehnung überprüft. Dies führt dazu, dass das Ankommen in der Gesellschaft in die Länge gezogen wird, da diese Personen von bedeutenden gesellschaftlichen Bereichen zunächst größtenteils ausgeschlossen sind.
Populistische Guthabenkarte statt vereinfachter Kontoeröffnung
Verbesserungen sind nicht in Sicht, wie es die aktuelle Entwicklung der Guthabenkarte für Geflüchtete zeigt. Mit der populistischen Begründung, dass Menschen aufgrund der Sozialleistungen nach Deutschland flüchten und einen Großteil der erhaltenen Leistungen an ihre Familien im Ausland überweisen, soll eine Bezahlkarte für Geflüchtete eingeführt werden. Dieser „Meilenstein“, wie Finanzminister Lindner die Karte nannte, soll dazu dienen Migration einzudämmen, doch schürt diese Begründung nur weiter ein Vorurteil, das von der Forschung schon lange widerlegt ist - denn Sozialleistungen sind keine sogenannten Pull-Faktoren. Pro Asyl bezeichnet die Bezahlkarte als Diskriminierungsprogramm, die Geflüchteten das Leben hier erschweren möchte und abschrecken soll. Fraglich ist außerdem, wie verfassungsrechtskonform eine Bezahlkarte ist, da diese die Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, stark einschränkt. Geflüchteten werden weiter die ohnehin wenigen Freiheiten genommen, indem ihnen vorgeschrieben wird, wo und was sie einkaufen können.







