Projektbereiche
Servicestelle Antidiskriminie-rungsarbeit
Fair vermieten - Diskriminierung verbieten!
Keine Wohnung für BehinderteKeine Wohnung für Behinderte!

Praxisbeispiel
Ein Mann, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist, bewirbt sich auf eine Anzeige für eine Erdgeschosswohnung. Die Tochter des Vermieters wohnt im selben Haus. Der Eigentümer lehnt den Mann ab mit der Begründung: „Dann sind mir zu viele Fremde im Haus, weil Sie so viel Hilfe von Pflegediensten brauchen.“
Erklärung
Die Begründung des Eigentümers ist diskriminierend, weil er dem Mann wegen seiner Einschränkung hohen Pflegebedarf unterstellt und ihm deshalb die Wohnung verwehrt. Laut AGG dürfen Vermietende jedoch selbst entscheiden, wer im Haus wohnen darf, sofern dort auch Verwandte der vermietenden Person leben. In dem Beispiel ist das durch die im Haus wohnende Tochter erlaubt. So kann der Eigentümer für das diskriminierende Verhalten nicht belangt werden, weil hier ein sogenanntes Näheverhältnis besteht. Der betroffene Mann kann sich daher nicht gegen die Diskriminierung wehren. Wir fordern die Abschaffung dieser Ausnahmeregelung, bei der der Schutz vor Diskriminierung hinter den Schutz der Privatsphäre zurücktritt!
Daher fordern wir die Abschaffung solcher gesetzlichen Schlupflöcher!
Du findest das auch unfassbar? Dann lass deine Stimme da! Jede Unterschrift zählt!
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