Praxisb
eispiel

Beispiel Ein schwules Paar bewirbt sich auf eine Wohnung. Die Eigentümerin vermietet insgesamt 48 Wohnungen. Bei der Besichtigung fragt sie sichtlich verwundert: „Ach, Sie ziehen gar nicht als WG ein?“ Sie lehnt die Bewerber ab. Denn durch Schwule würde sich die Nachbarschaft gestört fühlen; somit seien Konflikte vorprogrammiert. Dies wolle sie dem Paar nicht zumuten.

Erklärung

Die beiden Männer sind nicht durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz geschützt, da die Vermieterin erst dann dazu verpflichtet ist, diskriminierungsfrei zu handeln, wenn sie über mindestens 50 Wohneinheiten verfügt (= sogenannte Massengeschäfte). Alle, die aufgrund von sexueller Identität, Geschlecht, Alter, Religion oder einer Behinderung Diskriminierung bei der Wohnungssuche erfahren, werden durch das AGG jedoch nicht geschützt, wenn die Vermietungen weniger als 50 Wohnungen besitzen. Einzige Ausnahme: Diese Einschränkung gilt nicht bei rassistischer Diskriminierung.

Daher fordern wir die komplette Streichung der Bedingung „Massengeschäft“ aus dem AGG – für alle Merkmale!

Unterstütze auch du jetzt diese Forderung, um Diskriminierung zu stoppen!

Lass deine Stimme da unter: www.agg-reform.jetzt