Praxisb
eispiel

Eine dreiköpfige Familie bewirbt sich auf eine Wohnung. Eine Mitarbeiterin des Wohnungsunternehmens lehnt die Familie ab mit der Begründung: „Aktuell suchen wir nur Deutsche, damit der soziale Frieden nicht gefährdet wird.“ Denn die Wohnungsgesellschaft hat ein Konzept welches festlegt, dass maximal ein Drittel der Hausgemeinschaft einen Migrationshintergrund oder geringes Einkommen vorweisen darf.

Erklärung

Die Regelungen im AGG ermöglichen es Wohnungsunternehmen mit einem sogenannten Belegungskonzept zu argumentieren. Häufen sich bestimmte kulturelle oder soziale Merkmale wie geringes Einkommen, wird dies mit Problemen für den Wohnungsbestand verknüpft. Das ist wissenschaftlich nicht belegt und diskriminierend! Es ist wünschenswert, dass der soziale Frieden bestehen bleibt. Quoten wie in dem Beispiel sind dafür aber keine Lösung. Leider folgt das AGG der falschen Logik und erlaubt Wohnungsgesellschaften Quoten in einem Belegungskonzept festzulegen. 

Daher fordern wir die Abschaffung solcher gesetzlichen Schlupflöcher!

Du findest das auch unfassbar? Dann lass deine Stimme da! Jede Unterschrift zählt!

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