Keine Wohnung für Muslime


Praxisb
eispiel

Ein muslimisches Geschwisterpaar bewirbt sich auf eine Wohnung. Die Eigentümerin sagt den beiden mit folgenden Worten ab: „Für euch ist hier kein Platz, der Islam gehört für uns nicht zu Deutschland.“ Noch immer schockiert erzählen sie zwei Monate später einem Freund von der Situation. Dieser rät ihnen eine Beratungsstelle aufzusuchen. Dort ange-kommen erfahren die Geschwister, dass die Frist abgelaufen ist, um ihr Recht gegen die Dis-kriminierung einzufordern.

Erklärung

Die im AGG enthaltende Frist von zwei Monaten, die ab dem Zeitpunkt der Diskriminierung gilt, ist zu kurz, um Ansprüche auf Entschädigung bei der Eigentümerin anzumelden. Betroffene müssen sich nach einer Diskriminierung häufig erst über ihre Rechte informieren und sind zunächst zurückhaltend rechtliche Schritte einzuleiten. Sie hoffen bei einer Beratung eine außergerichtliche Lösung zu finden, wodurch weitere Zeit verstreicht. Der Nachweis der Diskriminierung stellt meistens die größte Hürde dar. Wir fordern daher eine weiterreichende Erleichterung für die Beweisführung der Diskriminierung sowie eine Verlängerung der Frist, um dagegen vorzugehen. 

Daher fordern wir die Abschaffung solcher gesetzlichen Schlupflöcher!

Du findest das auch unfassbar? Dann lass deine Stimme da! Jede Unterschrift zählt!

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