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21. November 2005

Stellungnahme des Planerladen zur Einführung einer Lkw-Entlastungszone - Echte Perspektive für die Wohnqualität in der Dortmunder Nordstadt durch Lkw-Stopp

Mit dem Vorschlag, eine Lkw-Entlastungszone in der Nordstadt einzurichten, greift Umweltdezernent Wilhelm Steitz eine Forderung aus den Reihen der lokalen Politik auf, die angesichts der Grenzwertüberschreitungen im Bereich der Feinstäube und der tragischen Unfälle mit Todesfolge am Straßenzug Mallinckrodtstraße - Borsigstraße - Brackeler Straße von der Verwaltung durchgreifende Gegenmaßnahmen verlangte.

ine Maßnahme, die in der Tat einer Weichenstellung gleichkommen kann, der anhaltenden Vertreibung der Bewohner - gerne als "Stadtflucht" kaschiert - Einhalt zu gebieten und endlich nachhaltige Schritte zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in den hochbelasteten innenstadtnahen Wohnvierteln der Nordstadt einzuleiten.

Tatsächlich müssen die heutigen Belastungssituationen, die über die Barrierewirkung der Straße und die Zerschneidung ganzer Viertel sowie insbesondere die hochgradige Gefährdung von Nordstadtbewohnern (vor allem der Kinder) hinaus erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigungen mit sich bringen, als Folge vorangegangener fataler planungspolitischer Entscheidungen gesehen werden. So legte der Flächennutzungsplan von 1984 ein Straßenverkehrsgerüst zu Grunde (sog. Netzvariante 6.6), das die Realisierung der sog. OW IIIa (Ost-West-Tangente) als "Industrieachse" zur optimalen Anbindung der verschiedenen Betriebsteile der Fa. Hoesch beinhaltete und auf die Anbindung des Straßenzuges Mallinckrodtstraße - Borsigstraße - Brackeler Straße an das überregionale Autobahnnetz abzielte. Pikanterweise stammten die Berechnungen zum Dortmunder Generalverkehrsplan von einem Aachener Ingenieurbüro, das lange Jahre in Diensten der Fa. Hoesch tätig war und dort die Planungen für die Optimierung der zwischenwerklichen Verkehrsbeziehungen betrieb.

Im Rahmen sowohl der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (1982) als auch späteren Aufstellung des Bebauungsplanes InNord 204 (1986) für die zu errichtende Hafenbrücke hatte der Planerladen vor 20 Jahren neben anderen Institutionen bereits nachdrücklich auf die zu erwartenden Folgen für die Nordstadtbevölkerung hingewiesen. Neben der Belastung mit Stickoxiden und Schwefeldioxiden wurden insbesondere die Gefahren durch lungengängige Feinstäube und die für die Wohnnutzungen entlang des Straßenzuges erheblichen Lärmimmissionen benannt. Auch den Einsprüchen seitens des Planerladen war es mit zu verdanken, dass die Stadt Dortmund mit Förderung des Landes NRW nach dem Bau der Hafenbrücke ein Programm zur "Städtebaulichen Integration des Straßenzuges" auflegte, das vor allem passive Schallschutzmaßnahmen an den angrenzenden Wohngebäuden und einen teilweisen Rückbau förderte. Die damals ebenfalls eingeforderten sog. "Pförtnerschaltungen", die den Verkehr in die Nordstadt entsprechend dosieren sollten, wurden allerdings nicht oder mit zu großen Zeitfenstern umgesetzt.

Erst die Überschreitung der seitens der EU im Jahre 1999 eingeführten Richtlinien zu Luftschadstoffen (sog. Feinstaubrichtlinie) und die zur dauerhaften Vermeidung obligatorischen Aktionspläne haben bei Politik und Verwaltung schließlich die Sensibilität für die Notwendigkeit drastischen Gegenmaßnahmen geschaffen. Der Planerladen sieht Maßnahmen wie die Sperrung von Hauptverkehrsstraßen in der Nordstadt für den Lkw-Durchgangsverkehr in einem engem Zusammenhang mit dem aktuell in Umsetzung befindlichen URBAN II-Programm. Die damit unternommenen Schritte zur Erneuerung der Nordstadtquartiere als Wohnstandort und des generellen Stadtteilimages erhalten nur dann eine tragfähige Perspektive, wenn sich die Umweltsituation im Stadtteil substanziell verbessert.

Planerladen weist auf eine weitere zur Umsetzung anstehende EU-Richtlinie hin

Der Planerladen weist zugleich darauf hin, dass durch eine weitere EU-Richtlinie aus dem Jahre 2002 zur Bekämpfung von Umgebungslärm (sog. Lärmschutzrichtlinie) ein zusätzlicher Handlungsdruck für die kommunale Verwaltung und Politik zur Realisierung nachhaltiger struktureller Maßnahmen zur Umweltverbesserung entsteht. Die Umsetzung in den Städten mit mehr als 250.000 Einwohnern soll über "strategische Lärmschutzkarten" (bis zum 30. Juni 2007) und wiederum über entsprechende "Aktionspläne" (bis 18. Juli 2008) erfolgen. Mit der Einrichtung einer Lkw-Entlastungszone für die Nordstadt wäre hierfür bereits eine wesentliche Grundlage geschaffen. Dortmund könnte damit sogar Vorreiterfunktionen für andere Städte übernehmen und zugleich vermeiden - anders als bei der Feinstaubrichtlinie geschehen - bei der Umsetzung der Maßnahmen ins Hintertreffen zu geraten. Neben dem angekündigten Masterplan "Luft" kann sich die Dortmunder Verwaltung schon jetzt auf die Vorbereitung eines Masterplan "Lärm" einstellen.