Geflüchtete gleich behandeln im Arbeitssektor!
Erwerbsarbeit kann zu finanzieller Unabhängigkeit, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und den Aufbau einer sicheren Zukunft beitragen. Arbeit kann aber auch das Selbstwertgefühl steigern und bietet eine Möglichkeit sich weiterzuentwickeln. Aus diesen Gründen ist die Ungleichbehandlung von geflüchteten Menschen in diesem Lebensbereich besonders eklatant.
Die Herkunft bestimmt den Zugang zu Arbeit
Komplexe und sich ständig ändernde rechtliche Regelungen bestimmen den Zugang zum Arbeitsmarkt. Doch anstatt allen Geflüchteten gleichermaßen einfachen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen bestimmt die Herkunft und der daraus resultierende Aufenthaltsstatus die Möglichkeit zur Partizipation. Um eine Arbeit aufnehmen zu können müssen Asylsuchende und geduldete Menschen zunächst bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Beschäftigungserlaubnis beantragen, die jedoch für bestimmte Gruppen frühestens nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland erteilt wird. Eine weitere Bedingung der Arbeitserlaubnis: Sie sind nicht mehr in einer sogenannten Landesunterkunft untergebracht. Andernfalls können sie mit einem geduldeten Status frühestens nach sechs Monaten einen Antrag auf Beschäftigungserlaubnis stellen. Bei einem gestatteten Status beträgt die Wartezeit sogar neun (!) Monate. Die Spitze des Eisbergs: In Kombination mit einer sogenannten Wohnpflicht in Landesunterkünften gilt ein grundsätzliches Arbeitsverbot! Diese Perspektivlosigkeit hat nicht nur finanzielle, sondern auch gravierende psychische Folgen. Ein Arbeitsverbot gilt ebenfalls für Gestattete oder Geduldete „sicherer Herkunftsstaaten“ . Denn auch beim Zugang zu Fördermaßnahmen nach SGB III, wie z.B. der Ausbildungsförderung, wird nach der Herkunft unterschieden. Geduldete Menschen müssen eine Wartefrist in Form einer Mindestvoraufenthaltsdauer überbrücken.
Der Fehler im System: All diese Regeln gelten nicht für Geflüchtete, die unter §24 des Aufenthaltsgesetzes fallen. Ihnen wird der volle Schutz aufgrund von Krieg im Heimatland gewährt. Sie werden somit bevorzugt behandelt, obwohl doch die meisten Geflüchteten aufgrund von Kriegen flüchten. Geflüchteten, die diesen Schutz genießen steht direkt nach der Ankunft der Zugang zum Arbeitsmarkt offen. Sie können einer Erwerbsarbeit nachgehen, selbstständig arbeiten, sich arbeitslos melden und beim Jobcenter oder der Arbeitsagentur Förderangebote in Anspruch nehmen.
Fachkräftemangel? Abschlüsse anerkennen!
Deutschland mangelt es an Fachkräften. Was wir längst wissen ist, dass sich dieser Trend in den nächsten Jahren aufgrund des demographischen Wandels verstärken wird. Abhilfe schafft aber nicht nur die Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland. eine einfache Anerkennung von Abschlüssen aus ihren Herkunftsländern würde der Problematik ebenfalls entgegenwirken. Dokumente müssen entweder kostspielig übersetzt und beglaubigt werden um anschließend in einem monatelangen Verfahren auf eine mögliche, offizielle Anerkennung zu warten. Doch auch hier gilt wieder: Nicht alle Geflüchtetengruppen sind von dieser Regelung betroffen. Herkunft und Aufenthaltsstatus bedingen den Prozess. Einem Fachkräftemangel wird so keineswegs entgegengewirkt.
Ungleichbehandlung – nicht nur im Arbeitssektor
Manche Gruppen von Geflüchteten genießen glücklicherweise einen vereinfachten Zugang zum Arbeitsmarkt. Wieso gilt dieser Weg nicht für alle gleich? Wir können klar die Potentiale Deutschlands bezüglich der Aufnahme von Geflüchteten erkennen. Kehrseite der Medaille ist nichtsdestotrotz die Ungleichbehandlung aufgrund von Herkunft und Aufenthaltsstatus.
Diskriminierung bestimmter Geflüchtetengruppen ist allerdings nicht nur im Arbeitssektor präsent. In den kommenden Wochen werden drei weitere Themenfelder diesbezüglich näher beleuchtet.