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7. November 2011

Das AGG – ein nützlicher Ratgeber nicht nur für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, wird bereits in Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert. Aber wie sieht es eigentlich im Verhältnis der Menschen untereinander aus? Insbesondere im Alltags- und Berufsleben? Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist am 18. August 2006 mit dem Ziel in Kraft getreten, Diskriminierungen und Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, einer Behinderung, der sexuellen Identität, des Geschlechts sowie der Religion zu vermeiden und zu beseitigen.

Worauf man als Arbeitgeber zu achten hat und wie man die Rechte der Menschen wahrt, die zu einer Gruppe gehören, welche typischerweise Diskriminierungen ausgesetzt ist, vermittelt dieser Ratgeber aus dem Bonner Fachverlag interna: „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ von Christina Klein für 12,90 Euro.

Die Autorin stellt zunächst das Gesetz mit seinen insgesamt 33 Paragrafen vor und erläutert diese kurz und anschaulich anhand von Beispielen. Sie gibt praktische Hinweise für Arbeitgeber und Beschäftigte und stellt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Berlin vor, die nach Inkrafttreten des Gesetzes als Anlaufstelle für all diejenigen gegründet wurde, die Benachteiligungen im Arbeits- oder Alltagsleben erfahren. Des Weiteren zeigt die Autorin auf, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Schadenersatz oder auf eine Entschädigung besteht und wie man diesen Anspruch geltend macht. Abschließend macht sie auf die Grenzen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes aufmerksam. Es werden nicht sämtliche Formen der Ungleichbehandlung untersagt.

Dieser Praxisratgeber richtet sich nicht nur an Arbeitgeber oder abhängig Beschäftigte, sondern er klärt vor allem all jene umfassend über ihre Rechte auf, die zu den potenziell benachteiligten Personengruppen zählen.

Hier geht's zur Website des interna-Verlags.