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9. Dezember 2002

Plakataktion gegen Diskriminierung im Dortmunder Süden

Mit einer Plakataktion in den südlichen Dortmunder Stadtteilen macht das Anti-Diskriminierungsprojekt des Planerladens derzeit auf die Diskriminierung von Zuwanderern im Wohnbereich aufmerksam. Der Dortmunder Süden (insbesondere die Hauseigentümer und Vermieter), soll sich als Wohnstandort für Zuwanderer-Familien öffnen und damit seinen notwendigen Beitrag zur Integrationsarbeit leisten. Die Plakatwände, die vor Ort von Jugendlichen des Qualifizierungsbüros des Planerladens im Rahmen einer Projektarbeit mit weiteren Schriftzügen versehen wurden, weisen auch auf die EU-Charta der Grundrechte hin, die in ihrem Artikel 21 jegliche Form von Diskriminierung ächtet.

Dortmund zeigt sich hinsichtlich der Aufgabe der Integration von Migrant/innen eindeutig als zweigeteilt. Da sind einerseits Stadtteile im Dortmunder Norden (vor allem die Nordstadt, Eving, Huckarde, Mengede, aber auch die Weststadt), die als Wohnstandorte von Migranten-Familien einen Großteil der notwendigen Integrationsleistungen erbringen. Dort liegt der Anteil der Migranten-Kinder in den Schulen häufig weit über 50% liegt. Da sind andererseits jene Stadtteile vornehmlich im Dortmunder Süden (wie Aplerbeck, Hombruch, Teile von Hörde, Lütgendortmund, Brackel), deren Bewohner sich der Realität der Zuwanderung weitgehend entziehen. Hier haben allenfalls einige arrivierte und ökonomisch erfolgreiche Migranten-Familien einen Wohnsitz ergattern können. Dortmund stellt sich damit ganz deutlich als gespaltene Stadtgesellschaft dar.
 
Diese ethnische und soziale Polarisierung ist nicht zuletzt ein Ergebnis von Diskriminierungsprozessen. Bestimmte Wohnungs- und Immobilienmärkte bleiben auch solchen Migranten-Familien verschlossen, die gezielt eine Wohnung in südlichen Dortmunder Stadtteilen suchen oder eine Immobilie dort erwerben wollen. Neben Diskriminierungserfahrungen, die dem Planerladen von betroffenen Migranten berichtet wurden, belegen dies auch die Ergebnisse von Gesprächen mit Akteuren aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, sowie aus Politik und Verwaltung.
 
Die im Dezember 2000 proklamierte EU-Charta der Grundrechte ächtet in ihrem Artikel 21 ("Nichtdiskriminierung") jegliche Form von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, ethnischer oder sozialer Herkunft, Sprache, Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung. Mit der Antidiskriminierungsrichtlinie der EU von Juni 2000 wird den Mitgliedsstaaten die Einführung einer Antidiskriminierungsgesetzgebung bis Juli 2003 abverlangt. Damit werden in Zukunft Sanktionen eingeführt, die bis hin zum Ersatz eines erlittenen finanziellen Schadens gehen. Zudem werden die Opfer von Diskriminierungen auf unabhängige Weise im Beschwerdeverfahren Unterstützung erfahren (Antidiskriminierungsbüros).
 
Der Planerladen will mit seiner heutigen Aktion auf diese kommende Gesetzgebung hinweisen und appelliert an die Bevölkerung (insbesondere die Eigentümer und Vermieter), sich stärker für Migranten-Haushalte zu öffnen. Auch die südlichen Stadtbezirken und Ortsteile sollten diese willkommen heißen und sich somit in angemessener Art und Weise an der Zukunftsaufgabe der Integration von Zuwanderer-Familien beteiligen. Der Planerladen erinnert zugleich daran, dass - auch wenn vielfach in Vergessenheit geraten - viele heute ortsansässige Dortmunder Familien in ihrer eigenen Biographie einen Migrationshintergrund aufweisen. Die Entwicklung und der wirtschaftliche Erfolg Dortmunds als Industriestadt im Ruhrgebiet war wesentlich dadurch geprägt. Und auch ihre Zukunft als moderne und offene Dienstleistungsmetropole wird wesentlich vom Umgang mit der Realität der Zuwanderung abhängig sein.