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24. August 2010 2006-2010: Deutschland blickt auf vier Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zurück

Das AGG bildet die gesetzliche Grundlage für den Schutz vor Diskriminierung in unterschiedlichen Lebensbereichen (u.a. Arbeitsplatz, Wohnungsmarkt, Freizeitgestaltung) und aufgrund verschiedener Motive (Alter, Geschlecht, ethnische Herkunft etc.). Das Resümee vier Jahre nach in Kraft treten des Gesetzes fällt jedoch ernüchternd aus.