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Eigentümerstandortgemeinschaften

Das Instrument der sog. Housing Improvement Districts bezeichnet Gebiete, in denen Grundeigentümer mit eigenen finanziellen Mitteln und in eigener Verantwortung Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im Quartier durchführen können. Ausgehend von privater Initiative können diese Bereiche unter Beteiligung der Betroffenen vor Ort und nach Erstellung eines entsprechenden Konzepts rechtlich festgelegt werden.

Der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen hat am 10. Juni 2008 durch das Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG) eine entsprechende Gesetzesgrundlage für privates Engagement geschaffen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Gesetzgebung, die sich nur an innerstädtische Bereiche mit Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz richtet; eine Übertragung auf Wohn- und/oder Mischbereiche ist nicht zu erwarten.Der Ansatz des Quartiersmanagements muss deshalb vor allem auf die Aktivierung von Immobilieneigentümern und die Mobilisierung von freiwilligem Engagement im Hafenquartier gerichtet sein. Die jährlich durchgeführte Bestandsaufnahme des Quartiersmanagements Hafen zeigt, dass Problembereiche sich überwiegend auf einzelne Blocks, Hausgruppen oder sogar einzelne verwahrloste Immobilien eingrenzen lassen. Gleichwohl erscheint es sinnvoll, auch Immobilienbesitzer aus umliegenden Bereichen auf Probleme aber auch Potenziale und Handlungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen, um sich gemeinsam für Verbesserungen zu engagieren. Der Fokus muss hier aufgrund der in der Nordstadt vorherrschenden Eigentumsverhältnisse auf den privaten Immobilieneigentümern liegen. Dabei können Wohnungsbaugesellschaften im entsprechenden Bereich durch ihre professionell bewirtschafteten und instand gehaltenen Bestände als Ankerinvestitionen jedoch eine Vorbildfunktion übernehmen.Im August 2010 hat die Sparkasse Dortmund sich bereit erklärt, den Planerladen e.V. durch eine großzügige Spende bei Einrichtung einer Eigentümerstandortgemeinschaft im süd-westlichen Hafenquartier zu unterstützen. Im Sinne eines integrierten Ansatzes wird die Initiierung der Eigentümerstandortgemeinschaft Hand in Hand mit der Stadt Dortmund (Wohnungsamt und Stadtplanungsamt), den ansässigen Wohnungsunternehmen, den privaten Eigentümern, dem Quartiersmanagement sowie den vor Ort tätigen Einrichtungen und Institutionen erfolgen.